Der Dresdner Verwaltungsgericht entschied, daß die Brücke vorerst nicht gebaut werden darf – und stellte sich damit gegen das Regierungspräsidium, die den unverzüglichen Baustart durchsetzen wollten. Das Gericht sieht die Gefahr, daß durch die sofortige Vergabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. (Quelle: Spiegel, SZ)
Der Stadtrat stellte sich am 24.08. erneut gegen den sofortigen Baubeginn der Brücke. Damit wurde der amtierende OBM beauftragt, gegen den Anordnung der sofortigen Auftragsvergabe des Regierungspräsidiums Widerspruch einzulegen. Der Rat drohte mit dem Verwaltungsgericht, wenn die Auftragsvergabe übernommen wurde.
Die Politiker sprachen sich dafür aus, mit der Unesco einen Kompromiß auszuhandeln – mit dem Ziel eines Brückenbaus, der sich mit dem Welterbe verträgt. Zudem soll die Bundesregierung im Hilfe gebeten werden. Die FDP möchte nun die Stadtverwaltung zur Umsetzung des Bürgerentscheids verklagen.
(Quelle: MDR)
Der Spiegel griff sich wieder einmal das Thema Dresden – und preiste das am 1.9. wiedereröffnete “Grüne Gewölbe” an. Ein durchaus interessantes Besucherziel!
Gleichzeitig stellten sie diese Errungenschaft der geplanten Waldschlößchenbrücke gegenüber:
Die neue Brücke dagegen würde alles andere niederklotzen. Sie wäre, sollte sie wie geplant ausgeführt werden, ein Denkmal für die Dummheit.
Während bisher die bürokratischen Mühlen in Bezug auf die Brücke sehr langsam mahlen, hat das Regierungspräsidium Dresden nun “kurzen Prozeß” gemacht: während am vergangenen Freitag der amtierende Bürgermeister Lutz Vogel den Widerspruch gegen den am Vortrag gefällten Beschluß gegen den sofortigen Bau, sprach nun das Regierungspräsidium ein Machtwort: bis zum 24.8. müssen die Bauaufträge vergeben sein, ansonsten werde es das Regierungspäsidium tun (oder Dritte beauftragen).
Der Stadtrat wird am 24. August dazu beraten. Gegen diese Entscheidung ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich, diese müßte der Stadtrat beschließen. (Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten)
Ein Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der TU Dresden durch Prof. Dr. Ulrich Fastenrath liegt vor und kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die Welterbekonventionen wurden bisher nicht berücksichtigt. Durch das Rechtsstaatsprinzip im Hinblick auf Bundestreue (der Bund hat vertragliche Abkommen mit der Unesco) ist der Planfeststellungsbeschluss auszuheben. Dresden hat dabei die Aufgabe, die Verpflichtungen der Welterbekonvention im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erfüllen.
Der Bürgerentscheid konnte sich nur auf eine “weltkulturerbeverträgliche Brückenkonstruktion” beziehen, andernfalls wäre er rechtswidrig. Sollte es einen erneuten Bürgerentscheid geben, darf er das Welterbe nicht in Frage stellen – unabhängig vom Ergebnis.
Zum vollständigen Gutachten (PDF)
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla fordert den Erhalt den Erhalt des Welterbes. Der Präsident des bdla Adrian Hoppenstedt:
Die UNESCO-Entscheidungen von 2004 und 2006 machen eines deutlich: Nicht nur Bauwerke wie der Kölner Dom, historische Innenstädte oder Denkmäler des Industriezeitalters wie die Zeche Zollverein in Essen, sondern auch Landschaften gehören zum schützens- und erhaltenswerten kulturellen Erbe. Denn Landschaften sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebensraumes der Menschen, sie sind Ausdruck des europaweiten gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und Grundlage für die Identität ihrer Bewohner.
Am 10.08. entscheidet der Stadtrat erneut über die Vergabeleistungen der geplanten Waldschlößchenbrücke, da der Baubürgermeister Herbert Feßenmayr Widerspruch eingelegt hat.
Anläßlich dieses Ereignissen finden diesmal zwei Demonstrationen da: die, die diese Elbquerung nur in der Form sich vorstellen können – und die, die dieses Konstrukt nicht wollen!
Als hingehen und für die Elbwiesen demonstrieren! Auftakt ist 15:30 Uhr.
Da die Befürworter der weltweit berühmtesten noch nicht gebauten Brücke immer wieder gerne als Argument die Entlastung des Blauen Wunders nennen, liefert der Hamburger Architekt Ulrich Thormann einen neuen Gedenkanstoß in die Runde: Das zweite Blaue Wunder!

Ob diese Variante die perfekte Lösung ist, sei einmal dahin gestellt. Aber durch die direkte Anbindung an die Grundstraße entlastet sie das Blaue Wunder.

Siehe dazu auch:
Nachdem das Regierungspräsidium die von der Stadt bevorzugte Variante abgelehnt hat, hat sich Stefan Janosch beim Land nach den Förderungsrichtlinien erkundigt. Die erste Antwort war sehr flach gehalten, lest selbst: Förderrichtlinien – Eine Antwort
Hier gibt es die Neuigkeiten aus der Landeshauptstadt für euch!
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